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Reklamation
Alle Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden – am besten durch Ausfüllen des Reklamationsformulars. Eine Kopie ist an die Zentrale des Lieferanten und eine an die Baumschule, die das Material geliefert hat, zu richten.
Offensichtliche Mängel werden vom Lieferanten bis zu 14 Tage nach Erhalt der Setzlinge akzeptiert; der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von 10 Tagen dazu Stellung zu nehmen. Dies betrifft insbesondere die Nichteinhaltung von Standards, mechanische Schäden an den Pflanzen oder geringere als die deklarierten Mengen.
Verdeckte Mängel werden bis zu 2 Monate nach Abholung der Pflanzen akzeptiert; der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen dazu Stellung zu nehmen. Dies betrifft Mängel, die erst bei der Pflanzung auftreten, wenn das gepflanzte Material nicht oder nur in sehr geringer Zahl austreibt. Bei im Herbst abgenommenen Pflanzen werden Reklamationen bis zum 30. April des Folgejahres akzeptiert.
Spätere oder ungenaue Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Der Abnehmer ist verpflichtet, die notwendige Mitwirkung zur Prüfung der Reklamation zu leisten. Das reklamierte Pflanzgut muss beim Abnehmer zur Verfügung stehen, bis der Lieferant zur Reklamation Stellung genommen hat.
Der Lieferant haftet nicht für Reklamationen im Zusammenhang mit einer Nichtlieferung, sofern diese auf klimatische oder natürliche Ursachen, Unfälle oder sonstige Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb seines Einflusses liegen.